Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB): 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Einrede der Vorausklage, § 349 HGB (Grundfall)

K und V haben einen Kaufvertrag geschlossen. Kaufmann B gibt gegenüber V schriftlich die Erklärung ab, für die Kaufpreisschuld des K zu bürgen. V macht den Kaufpreisanspruch sofort gegenüber B geltend. Er meint zur Begründung, er habe von Anfang an gewusst, dass bei K nichts zu holen ist. Das brauche er gar nicht erst versuchen.