Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB): 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Problem: Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung
Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab und informiert G über diese Abtretung. Da G kurz vor der Insolvenz steht, hat O kurz darauf Mitleid mit G. Sie vereinbaren daher, dass der G nur 50 Stühle für einen geringeren Preis erhält.

Folgeanspruch bei Leistung an Zedenten aus § 816 Abs. 2 BGB
Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab. G denkt, die Abtretung sei unwirksam. Als D Zahlung verlangt, zahlt G deshalb an O. D will weiterhin „sein“ Geld.

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
D lagert den Gabelstapler des E gegen dessen Willen im Lager des L ein. Als E die Maschine von L herausverlangt, macht L wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an der Maschine geltend. L hat D für befugt gehalten, den Lagervertrag über den Gabelstapler abzuschließen.

Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die Kaufmann V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Kauffrau V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte.

Scheinkaufmann
E überlässt seinem handwerklich begabten Freund V sein Auto zur Reparatur. V ist pleite. Deshalb bietet er Es Auto dem Dritten D auf einem Briefpapier an, dessen Briefkopf die Kaufmannseigenschaft des V suggeriert. D denkt, E hätte V zum Verkauf ermächtigt und stimmt zu und nimmt den Wagen mit.

Folgeproblem: Kondiktionsfestigkeit bei gutgläubigem Erwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)

§ 354a Abs. 2 HGB (mit Kreditinstitut)
Bank B hat eine hohe Darlehensforderung gegen Unternehmen U. Finanzinvestor F lässt sich die Forderung gegen U trotz entgegenstehender Vereinbarung zwischen B und U abtreten. F droht U: Entweder U zahle die Forderung sofort zurück (=Insolvenz) oder F erhalte Unternehmensanteile von U.

Grundfall 2: Befreiende Leistung an Zedenten (§ 354a HGB)

Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
Hersteller H verkauft an Supermarktbetreiberin S fünf Paletten Softdrinks. H will einen Kredit bei Bank B aufnehmen, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern. Zur Sicherung des Kredits tritt H die Kaufpreisforderung an B ab. Nun verlangt B von S Zahlung. <i>In S‘ AGB steht: „Gegen S gerichtete Kaufpreisforderungen sind ohne Zustimmung nicht abtretbar.“</i>
Einstiegsfall fehlende Vertretungsmacht

Gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB, Abhandenkommen (§ 935 BGB)
Grundfall gutgläubiger Eigentumserwerb nach § 366 Abs. 1 HGB

Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)
Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.

Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Arten der Befriedigung, § 371 HGB
A ist im Besitz eines 3D-Druckers, den B ihm leihweise überlassen hatte. Wegen einer fälligen Schadensersatzforderung hat A gegen B ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht an dem Gerät (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB). A benötigt Geld und möchte sich aus dem 3D-Drucker befriedigen. Sein Cousin C möchte ihm diesen sofort abkaufen.

Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Befriedigungsrecht, § 371 HGB
Kaufmann A hat Schadensersatzansprüche gegen Kaufmann B wegen schuldhafter Lieferung eines mangelhaften 3D-Druckers. B stellt bei A zur Überbrückung ein Leihgerät auf. A fragt sich, ob er das Leihgerät verwerten kann, um sich aus dem Erlös wegen der Schadensersatzforderung zu befriedigen.
Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht, § 369 HGB

Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Erstreckung der Formerfordernisse auf eine Vollmacht)
Kaufmann Ks Tochter T studiert in Kassel Promenadologie. Da K momentan reiseunfähig ist, erteilt er seinem in Kassel wohnenden Freund V mündlich Vollmacht für die Erteilung einer Bürgschaft für die Mietforderungen des Vermieters gegen seine Tochter. V gibt schriftlich für K die Bürgschaftserklärung gegenüber dem Vermieter ab.

Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (OHG-Gesellschafter)
Snuggles und Dennis sind Gesellschafter der Flugtaxi-OHG. S ruft bei G an und möchte bei ihr die notwendigen Bauteile bestellen. G hält Flugtaxis für Quatsch und ein Scheitern der OHG für eine Frage der Zeit. Sie verlangt daher von Snuggles, dass er noch am Telefon für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche gegen die OHG bürgt.

Analoge Anwendung der §§ 349, 350 HGB auf geschäftsführende (Allein-)Gesellschafter einer GmbH
Adelheit ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der A-GmbH, welche E-Scooter per App vermietet. Die A-GmbH möchte bei der Bank B ein Darlehen aufnehmen, um mehr E-Scooter erwerben zu können und die Flotte zu erweitern. B verlangt die Bürgschaft der privat sehr reichen A.

Einrede der Vorausklage, § 349 HGB (Grundfall)
K und V haben einen Kaufvertrag geschlossen. Kaufmann B gibt gegenüber V schriftlich die Erklärung ab, für die Kaufpreisschuld des K zu bürgen. V macht den Kaufpreisanspruch sofort gegenüber B geltend. Er meint zur Begründung, er habe von Anfang an gewusst, dass bei K nichts zu holen ist. Das brauche er gar nicht erst versuchen.
Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Grundfall)

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Anfechtung)
Gastronomin G führt Verhandlungen mit der K-GmbH über den Kauf eines Industrieherds. Am nächsten Tag erhält G ein Bestätigungsschreiben über den vermeintlich geschlossenen Vertrag. G hat jedoch ein besseres Angebot bekommen und ignoriert das Schreiben. Als die K-GmbH Abnahme verlangt, bestreitet G den Bestand eines Vertrags.

Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB (Anfechtung)
K hat bei der Deutschen Bank AG ein Wertpapierdepot. K bittet B per E-Mail um den sofortigen Verkauf von 100 Wirecard Aktien. Zwei Tage später sinkt der Kurs um 50%. Als K erfährt, dass B untätig geblieben ist, fällt sie aus allen Wolken. B äußert, sich nicht verantwortlich zu fühlen, da ein Schweigen keine verbindliche Erklärung sei.

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vorheriger Widerspruch)
Bäcker B einigt sich mit Landwirtin L über die wöchentliche Lieferung von 50kg Vollkornmehl für €50 für insgesamt sechs Monate. B stellt bei den Verhandlungen klar, dass er mit der Geltung fremder AGB nicht einverstanden ist. L übersendet B ein Bestätigungsschreiben, in der sie auf ihre AGB Bezug nimmt. B wirft das Schreiben weg.

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Vertreter ohne Vertretungsmacht)
X wurde als Geschäftsführer der Speditions-GmbH abberufen. Er führt dennoch in ihrem Namen Verhandlungen mit der MB-AG über den Kauf von 10 Lkw. Die Parteien einigen sich. Am nächsten Tag geht der Speditions-GmbH ein Bestätigungsschreiben mit dem Inhalt dieser Einigung zu. Das Schreiben geht im Betrieb unter.

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Formerfordernis, bewusstes Abweichen)
Die X-OHG schließt mit H e.K. einen Hausmeisterservice-Vertrag zu einem monatlichen Preis von €600. Am Tag darauf erhält die X-OHG von H eine E-Mail: „Bestätigung: Hausmeisterservice zu einem monatlichen Preis von €6.000 ab Januar 2022“. H hoffte, bei der X-OHG würde der falsche Betrag nicht auffallen. Die X-OHG reagiert nicht.

Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Grundfall)
Inhaberin I des Fast-Food-Restaurants „BurgerQueen“ verhandelt telefonisch mit dem Lebensmittel-Lieferanten L über den Kauf von Burger Patties. Drei Tage später erhält I ein Schreiben von L: „Auftragsbestätigung: Lieferung von 1.000 Burger Patties zum Preis €500 am 01.10.2024“. I reagiert nicht, freut sich aber über das gute Geschäft.

Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB
K hat bei der Deutschen Bank AG ein Wertpapierdepot, aber bisher noch keine Aktien. Nachdem sie kürzlich von Jeff Bezos‘ und Richard Bransons Start in den Weltraumtourismus gehört hat, fühlt sie sich inspiriert. K beauftragt ihre Bank, Virgin Galactic Aktien im Wert von €50.000 für sie zu kaufen. Die Bank reagiert nicht.

Schweigen im Handelsverkehr, § 362 Abs. 1 HGB

Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 2 HGB
Kaufmann K schließt mit der Bank B schriftlich einen Darlehensvertrag, um seinen Traum von einem Eigenheim zu verwirklichen. Zur Bestätigung der Auszahlung und als Anerkenntnis seiner Rückzahlungsverpflichtung unterschreibt K einen Darlehensschuldschein mit seiner Firma. Seine Ehefrau E unterzeichnet den Schuldschein ebenfalls.
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Einseitiges Handelsgeschäft
Der Zoofreunde Hoyerswerda e.V. bestellt bei der onlinedruck GmbH 10 Plakate, um auf eine geplante Spendenveranstaltung aufmerksam zu machen.

Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Beiderseitiges Handelsgeschäft
Gesellschafterin G bestellt für die Künstlerbedarf OHG bei der Pinselmanufaktur GmbH 100 Pinsel in verschiedenen Größen und Formen.

Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 1 HGB
K ist im Handelsregister eingetragener Inhaber eines Einrichtungsgeschäfts. Seine Tätigkeit besteht ungefähr zur Hälfte aus Hausbesuchen bei Kunden, um sie vor Ort zu beraten. Hierfür erwirbt er beim Autohändler einen Jahreswagen für €35.000. K nutzt das Auto auch uneingeschränkt privat.
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 1 HGB
Bauunternehmerin B betreibt ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB). Sie bestellt auf dem Briefbogen des Unternehmens einen Kühlschrank, den sie privat nutzen will.

Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), (Außen-)Geschäft
G ist Geschäftsführerin der Lindauer Obst GmbH, die europaweit Bodenseeäpfel vertreibt. Sie hat Vertragshändler in vielen europäischen Ländern. In Lindau unterhält die GmbH ein eigenes Geschäft, in dem sie Mitarbeiterin M beschäftigt. Kunde K kauft in dem Geschäft 1kg Äpfel.
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