Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Folgeanspruch bei Leistung an Zedenten aus § 816 Abs. 2 BGB
Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab. G denkt, die Abtretung sei unwirksam. Als D Zahlung verlangt, zahlt G deshalb an O. D will weiterhin „sein“ Geld.
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Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)
Kauffrau V betreibt einen Lieferservice. Dafür leiht sie sich von ihrer Freundin F deren Auto. Da V dringend Geld braucht, bestellt sie Autohändlerin G zur Absicherung einer Kreditforderung ein Pfandrecht an Fs Auto und übergibt dieses. Dabei spiegelt V der G vor, dass F sie dazu ermächtigt hätte.
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Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)
Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.
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Rechtswirkungen des Zurückbehaltungsrechts: Arten der Befriedigung, § 371 HGB
A ist im Besitz eines 3D-Druckers, den B ihm leihweise überlassen hatte. Wegen einer fälligen Schadensersatzforderung hat A gegen B ein kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht an dem Gerät (§ 369 Abs. 1 S. 1 HGB). A benötigt Geld und möchte sich aus dem 3D-Drucker befriedigen. Sein Cousin C möchte ihm diesen sofort abkaufen.
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Form der Bürgschaftserklärung, 350 HGB (Erstreckung der Formerfordernisse auf eine Vollmacht)
Kaufmann Ks Tochter T studiert in Kassel Promenadologie. Da K momentan reiseunfähig ist, erteilt er seinem in Kassel wohnenden Freund V mündlich Vollmacht für die Erteilung einer Bürgschaft für die Mietforderungen des Vermieters gegen seine Tochter. V gibt schriftlich für K die Bürgschaftserklärung gegenüber dem Vermieter ab.
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Analoge Anwendung der §§ 349, 350 HGB auf geschäftsführende (Allein-)Gesellschafter einer GmbH
Adelheit ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der A-GmbH, welche E-Scooter per App vermietet. Die A-GmbH möchte bei der Bank B ein Darlehen aufnehmen, um mehr E-Scooter erwerben zu können und die Flotte zu erweitern. B verlangt die Bürgschaft der privat sehr reichen A.
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Schweigen im Handelsverkehr, Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (Anfechtung)
Gastronomin G führt Verhandlungen mit der K-GmbH über den Kauf eines Industrieherds. Am nächsten Tag erhält G ein Bestätigungsschreiben über den vermeintlich geschlossenen Vertrag. G hat jedoch ein besseres Angebot bekommen und ignoriert das Schreiben. Als die K-GmbH Abnahme verlangt, bestreitet G den Bestand eines Vertrags.