Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB): 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 37 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung

Folgeanspruch bei Leistung an den Zedenten (§ 816 Abs. 2 BGB)

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
D lagert den Gabelstapler des E gegen dessen Willen im Lager des L ein. Als E die Maschine von L herausverlangt, macht L wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an der Maschine geltend. L hat D für befugt gehalten, den Lagervertrag über den Gabelstapler abzuschließen.

Gutgläubiger lastenfreier Erwerb (§ 366 Abs. 2 HGB)
D steht ein Vermieterpfandrecht an Bürostühlen in den Büroräumen zu, die Kaufmann V von ihm gemietet hat. Da V knapp bei Kasse ist, veräußert er die Stühle an K. K weiß zwar von dem Pfandrecht, denkt aber, dass D dem Verkauf zugestimmt hätte, um Vs Zahlungsfähigkeit zu sichern. Das ist nicht der Fall.

Gutgläubiger Pfandrechtserwerb (§ 366 Abs. 1 HGB)

Scheinkaufmann
E überlässt seinem handwerklich begabten Freund V sein Auto zur Reparatur. V ist pleite. Deshalb bietet er Es Auto dem Dritten D auf einem Briefpapier an, dessen Briefkopf die Kaufmannseigenschaft des V suggeriert. D denkt, E hätte V zum Verkauf ermächtigt und stimmt zu und nimmt den Wagen mit.

Kondiktionsfestigkeit beim Erwerb bei bereits übergebenem Kfz (§ 366 Abs. 1 HGB)

Abtretungsverbot bei Kreditinstituten – Ausnahme nach § 354a Abs. 2 HGB

Befreiende Leistung an den Zedenten nach Abtretung trotz Abtretungsverbots (§ 354a HGB)

Abtretung trotz vertraglichen Abtretungsverbots (§ 354a HGB)
Gutgläubiger Erwerb eines Oldtimers bei fehlender Vertretungsmacht (§ 366 HGB analog)

Gutgläubiger Erwerb nach § 366 Abs. 1 HGB bei Abhandenkommen eines Kunstwerks
Gutgläubiger Erwerb nach § 366 Abs. 1 HGB bei Kommissionsverkauf von Motorrollern

Wirkung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz (§ 369 HGB, § 51 Nr. 3 InsO)

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht als Recht zum Besitz (§ 986 BGB, § 369 Abs. 2 HGB)
Die Galerie Eigenart GmbH hält wegen einer fälligen Forderung ein in ihrem Besitz befindliches Gemälde der gewerblichen Kunstsammlerin K nach § 369 HGB zurück. K benötigt dringend Geld und veräußert das Gemälde unter Abtretung des Herausgabeanspruchs an X (§ 931 BGB). X verlangt von der Galerie Eigenart GmbH Herausgabe.

Befriedigungsarten beim kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht (§ 371 HGB)

Befriedigungsrecht des Gläubigers beim kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht (§ 371 HGB)
Voraussetzungen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts (§ 369 HGB)

Formerfordernis für die Vollmacht zur Bürgschaftserklärung (§ 350 HGB)

Form der Bürgschaftserklärung bei OHG-Gesellschaftern

Analoge Anwendung der §§ 349, 350 HGB auf geschäftsführende (Allein-)Gesellschafter einer GmbH
Adelheit ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der A-GmbH, welche E-Scooter per App vermietet. Die A-GmbH möchte bei der Bank B ein Darlehen aufnehmen, um mehr E-Scooter erwerben zu können und die Flotte zu erweitern. B verlangt die Bürgschaft der privat sehr reichen A.

Einrede der Vorausklage (§ 349 HGB)
Form der Bürgschaftserklärung bei notariellem Grundstückskauf

Anfechtung eines durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben zustande gekommenen Vertrags

Anfechtung der durch Schweigen bewirkten Annahme eines Handelsgeschäfts (§ 362 Abs. 1 HGB)

Wirkung eines vorherigen Widerspruchs gegen ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben bei fehlender Vertretungsmacht

Formerfordernis und bewusstes Abweichen beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben

Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben – Vertragsschluss im Handelsverkehr

Wirksamkeit des Vertragsschlusses durch Schweigen auf einen Kundenauftrag (§ 362 Abs. 1 HGB)

Schweigen im Handelsverkehr (§ 362 Abs. 1 HGB)

Handelsgeschäft und Betriebszugehörigkeit: Darlehen für Eigenheim und Schuldschein
Einseitiges Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB)

Das Handelsgeschäft: beiderseitiges Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB)

Betriebszugehörigkeit beim Handelsgeschäft (§§ 343, 344 Abs. 1 HGB)
Betriebszugehörigkeit eines Geschäfts bei privater Bestellung durch die Kaufmannsperson (§§ 343, 344 Abs. 1 HGB)

Außenhandelsgeschäft als Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB)
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