Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Vorteilsgewährenden?
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Vorteilsgewährenden?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mafiaboss M lädt Polizisten P regelmäßig zum Abendessen ins Restaurant ein. P dürfe dafür aber grundsätzlich „nicht so akribisch” auf die „Geschäfte” von M blicken. P nimmt gern an.
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Einordnung des Falls
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Vorteilsgewährenden?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P hat sich wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht, indem er die Abendessen von M annahm (§ 331 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich M der Vorteilsgewährung strafbar gemacht, als er P zum Abendessen einlud (§ 333 Abs. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
3. M hat sich zudem auch wegen Anstiftung zu Vorteilsannahme gem. §§ 331, 26 StGB strafbar gemacht.
Nein!
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