Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
26. August 2025
14 Kommentare
4,8 ★ (7.820 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf seinem Spaziergang sieht G, wie T den W verprügelt. G kann W nicht leiden und freut sich über Ts kräftige Schläge. In ein paar Metern Entfernung bleibt G stehen und behält sich vor, helfend einzugreifen, sollte W doch die Oberhand gewinnen. T bekommt davon nichts mit.
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