Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf seinem Spaziergang sieht G, wie T den W verprügelt. G kann W nicht leiden und freut sich über Ts kräftige Schläge. In ein paar Metern Entfernung bleibt G stehen und behält sich vor, helfend einzugreifen, sollte W doch die Oberhand gewinnen. T bekommt davon nichts mit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat G durch das Bereithalten in einigen Metern Entfernung physische Beihilfe zur Körperverletzung an W geleistet (§§ 223 Abs. 1 StGB, 27 StGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat psychische Beihilfe zur Körperverletzung an W geleistet, indem er sich in einigen Metern Entfernung bereithielt, um notfalls T bei dessen Schlägen zu helfen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!