Referendariat: Materielles Recht (im Aufbau)
ZR: Vertragliche Ansprüche
Entstehung eines Anspruchs durch vertragliche Einigung
Klausurklassiker Vertragsschluss: „eBay-Fälle“
Klausurklassiker Vertragsschluss: „eBay-Fälle“
21. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra hat gehört, dass die Prüfungsämter im Assessorexamen die sog. „eBay-Fälle“ lieben. L will sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Punkte sie hier besonders auf dem Schirm haben muss.
Diesen Fall lösen 87,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Klausurklassiker Vertragsschluss: „eBay-Fälle“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Besonderheiten der „eBay-Fälle“ muss man regelmäßig beim Thema Vertragsschluss beachten. Enthält das BGB spezielle Normen dazu, wie ein Vertrag im Internet zustande kommt?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Problematisch sind sog. Scheingebote eines Dritten. Könnten diese nach § 117 Abs. 1 BGB unwirksam sein?
Ja, in der Tat!
3. Die von eBay veröffentlichten AGB beinhalten Grundsätze zum Verkauf auf der Plattform. Gelten die AGB unmittelbar zwischen dem Käufer und dem Verkäufer?
Nein!
4. Benutzt ein Dritter das Benutzerkonto eines anderen, muss man sich damit beschäftigen, ob er „unter“ oder „im“ fremden Namen handelt.
Genau, so ist das!
5. Oft brechen Verkäufer die Auktionen ab, wenn sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erreichen können. Kommt in diesen Fällen nie ein Kaufvertrag zustande?
Nein, das trifft nicht zu!
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