Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Strafrecht

Allgemeiner Teil

Rücktritt bei Erreichung außertatbestandlicher Ziele, Täterschaft und Teilnahme

Rücktritt bei Erreichung außertatbestandlicher Ziele, Täterschaft und Teilnahme

5. Februar 2026

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A und B verfolgen C, um ihm eine Lektion zu erteilen und ihn notfalls tödlich zu verletzen. B bricht die Verfolgung ab. A erreicht C und rammt ihm bestärkt vom gemeinsamen Entschluss mit Tötungsvorsatz ein Messer in den Bauch. A trifft C nicht tödlich, stoppt aber, da C seine Lektion gelernt hat.

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