Grundfall: Statthaftigkeit des Anfechtungswiderspruchs
17. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Franky (F) veranstaltet in Fs Tanzbar regelmäßig Partys für queere Menschen. Wegen einer Beschwerde des homophoben Nachbarn N teilt die zuständige Behörde B F schriftlich mit, dass F nur noch einmal im Monat eine Party veranstalten dürfe. F will sich das nicht gefallen lassen und am liebsten sofort klagen.
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