Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 HS. 1 VwGO (Ausschluss durch Landesrecht)
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 HS. 1 VwGO (Ausschluss durch Landesrecht)
4. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H betreibt im Norden Niedersachsens das Hotel und Restaurant „Wattenkieker“. Die zuständige Behörde B widerruft aus heiterem Himmel Hs Gaststättenerlaubnis. H fragt Anwältin A, was H jetzt tun kann.
Diesen Fall lösen 72,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 HS. 1 VwGO (Ausschluss durch Landesrecht)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Widerruf ist ein belastender Verwaltungsakt. Wäre daher grundsätzlich an einen Anfechtungswiderspruch (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO) zu denken?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Vorverfahren kann – entgegen dem Grundsatz aus §§ 68 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 VwGO – entbehrlich sein.
Ja!
3. In Niedersachsen ist das Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 80 NJG grundsätzlich immer durchzuführen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Hs Anfechtungsklage wäre auch ohne die erfolglose Durchführung eines Vorverfahrens statthaft (§ 68 Abs. 1 S. 2 HS. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 1 NJG). Könnte H dennoch zulässigerweise einen Widerspruch bei B einlegen?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
fisko
13.3.2025, 14:53:24
Die niedersächsische Norm ist im Aufgabentext nicht verlinkt, was die Beantwortung der Frage erschwert. Zum Offline-Lernen ist diese Aufgabe dann sowieso schon nicht geeignet, weswegen es schön wäre, wenn die Norm zB im Vertiefungshinweis abgedruckt wird

Linne_Karlotta_
13.3.2025, 17:44:29
Hey @[fisko](267457), danke für Deine Anmerkung. Deine Punkte kann ich gut verstehen. Leider haben wir aktuell noch keine technische Lösung für die Verlinkung von landesrechtlichen Normen und für die sehr aufwendige händische Verlinkung fehlen uns zur Zeit die Kapazitäten bzw. wollen wir uns zuerst „wichtigeren“ Dingen widmen. Wir arbeiten aber daran, eine (technische) Lösung für die landesrechtlichen Inhalte zu finden. Danke für Deine Geduld! Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team