Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs
Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Franky (F) hat für ihre Tanzbar eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die zuständige Behörde B lehnt die Erteilung schriftlich ab. F hat keine Lust, sich nochmal an B zu wenden. F beginnt daher sofort, die Klageschrift gegen den Bescheid zu verfassen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren (vgl. § 88 VwGO). Möchte F lediglich die Aufhebung eines Verwaltungsakts erreichen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Widerspruchsverfahren ist in der Regel nur vor Erhebung der Anfechtungsklage statthaft.
Nein!
3. Erhebt F Klage, ohne zuvor einen Widerspruch bei B eingelegt zu haben, ist die Klage in jedem Fall unzulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
david1234
31.10.2024, 13:20:44
Hi! Bei dieser Aufgabe ist eine Norm falsch verlinkt. 68 II VwGO für den Verpfl.WS , nicht VwVfG, da steht was zur mündlichen Verhandlung. Viele grüße !