Gesetzlich gesondert angeordnetes Widerspruchsverfahren
3. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Beamte in einem Bundesministerium. Sie hat Anspruch auf eine regelmäßige dienstliche Beurteilung durch ihren Vorgesetzten V. Nachdem B diese – trotz mehrfacher Nachfrage – nicht erhält, will B rechtliche Schritte einleiten.
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Einordnung des Falls
Gesetzlich gesondert angeordnetes Widerspruchsverfahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B begehrt die Ausstellung einer dienstlichen Beurteilung. Handelt es sich hierbei um einen Verwaltungsakt?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn B die Erteilung der Beurteilung einklagen wollte, so wäre die allgemeine Leistungsklage statthaft.
Ja, in der Tat!
3. Vor Erhebung einer Leistungsklage muss gemäß § 68 VwGO immer ein Vorverfahren durchgeführt werden.
Nein!
4. Die Notwendigkeit eines Vorverfahrens kann sich – zusätzlich zu § 68 VwGO – auch aus anderen Sondervorschriften ergeben.
Genau, so ist das!
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