Öffentliches Recht

VwGO

Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens

Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft ab

Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft ab

31. August 2025

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Die Gemeinde G in NRW erlässt als zuständige Baubehörde gegen Prinzessin P eine Verfügung, ihr Schloss abzureißen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW). Das Schloss ist jedoch baurechtsmäßig, die Abrissverfügung ist rechtswidrig. P ist empört und erhebt Widerspruch bei G.

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