Zivilrecht
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Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Unrichtigkeit des Grundbuchs – Einstiegsfall
Unrichtigkeit des Grundbuchs – Einstiegsfall
9. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (6.053 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Erwin E hat zu Lebzeiten ein Grundstück erworben und ist als Eigentümer dieses Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Mittlerweile ist E verstorben. A ist Alleinerbin des E.
Diesen Fall lösen 80,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unrichtigkeit des Grundbuchs – Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist A Eigentümerin des Grundstücks geworden, auch wenn A noch nicht als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen wurde (§ 1922 Abs. 1 BGB)?
Ja, in der Tat!
2. Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die als Eigentümer eingetragene Person tatsächlich nicht Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundbuch unrichtig, weil E weiterhin im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist?
Ja!
3. Kann A nun irgendwie erreichen, dass er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird (vgl. § 13 GBO)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FalkTG
13.11.2024, 16:17:22
Ihr gebt Euch so Mühe bei den Grafiken, aber die Geschlechter passen bei jedem dritten Fall (wie hier) nicht.

Linne Hempel
15.11.2024, 17:00:54
Hey @[FalkTG](241044), danke für den Hinweis. Auch, wenn es natürlich – sowohl in der Realität als auch hier – ein Traum wäre, wenn man nicht ausschließlich von dem äußeren Erscheinungsbild einer Person auf die Pronomen dieser Person schließen würde, sehe ich ein, dass wir noch nicht soweit sind und es deshalb die meisten beim Lernen verwirren wird. Ich habe den Sachverhalt und die Lösung daher angepasst. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
LawPaw
27.1.2025, 19:36:52
Hey, tatsächlich ergibt sich das nicht aus dem Erscheinungsbild, sondern aus den verwendeten Pronomen bei den Fragen und Antworten. Sofern A also nicht männliche und weibliche Pronomen verwendet, ist etwa ab der Hälfte trotzdem noch einem Wechsel drin :)

susiphia
11.6.2025, 11:02:42
Genau. Die Pronomen von A sind im Endeffekt egal, aber sie sollten einheitlich verwendet werden. Hier wird in Frage 3 plötzlich aus der AlleinerbIN A der A, der eine Eintragung erreichen möchte. :)