Zivilrecht

Sachenrecht

Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten

Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) - Einstiegsfall

Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) - Einstiegsfall

29. August 2025

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G leidet unter einer akuten Psychose. A weiß dies nicht und einigt sich mit G darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück auf G übergehen soll (§§ 873, 925 BGB). Das Grundbuchamt hat nach Prüfung der formalen Beurkundung der Willenserklärungen den G als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

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