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Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten: 65 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 65 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung - Streitstand: Argumente I

K hat gegen V einen Eigentumsverschaffungsanspruch. Zu dessen Sicherung soll für K eine Vormerkung bestellt werden. Wegen eines Mangels bei der Bewilligung entsteht die Vormerkung aber nicht. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb bei fehlender Forderung?

E und V vereinbaren ein dingliches Vorkaufsrecht. Die Grundbuchbeamte hält dieses nicht für eintragungsfähig und trägt stattdessen eine Auflassungsvormerkung ein. Die V nutzt die Gelegenheit und verkauft das Grundstück an K, wobei V dem K zugleich die eingetragene Vormerkung übertragen will.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb - Unwirksam bestellte Vormerkung (fehlende Bewilligung, fehlende Berechtigung)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung bei Eintragung aufgrund einstweiliger Verfügung?

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung – Bewilligung durch Nichtberechtigten

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung, wenn Forderung nicht besteht?

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Zivilrecht › Sachenrecht

Abgrenzung: Anspruch des Vormerkungsberechtigten aus § 888 BGB / Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB

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Zivilrecht › Sachenrecht

Verjährung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gegenrechte aus § 242 BGB

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Zivilrecht › Sachenrecht

Zurückbehaltungsrechte

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Zivilrecht › Sachenrecht

Verzicht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Anspruch auf Grundbuchberichtigung (Grundfall)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Überblick Konkurrenzen

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Zivilrecht › Sachenrecht

Voraussetzungen des Anspruchs (Überblick)

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Zivilrecht › Sachenrecht

Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) - Einstiegsfall

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Zivilrecht › Sachenrecht

Unrichtigkeit des Grundbuchs – Einstiegsfall

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Gesellschaftsrecht

Übereignung eines GbR-Grundstücks, negative Publizität des Handelsregisters

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Gutgläubiger, lastenfreier Zweiterwerb einer Vormerkung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Dingl. Vorkaufsrecht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstieg: Schuldrechtl. Vorkaufsrecht

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Zivilrecht › Sachenrecht

Anspruch aus § 888

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Zivilrecht › Sachenrecht

Anwendbarkeit der §§ 985 ff. analog

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Zivilrecht › Sachenrecht

Vollwirkung

V lässt K sein Grundstück auf und bewilligt ihm eine Auflassungsvormerkung, die auch im Grundbuch eingetragen wird. Bevor K als neuer Eigentümer eingetragen wird, fällt V in die Insolvenz. Insolvenzverwalter I verwaltet nun Vs verbliebenes Vermögen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Keine Grundbuchsperre

V lässt K sein Grundstück auf und K wird ins Grundbuch eingetragen. Später ficht V „alles“ an, da er meint, K habe ihn arglistig getäuscht. Auf dieser Grundlage erwirkt V die Eintragung eines Widerspruchs. K lässt sodann das Grundstück an G (gutgläubig) auf, der auch als Eigentümer eingetragen wird. Im Prozess stellt sich heraus, dass V kein Anfechtungsrecht hatte.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Eigentumserwerb an einem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB – Maßgeblicher Zeitpunkt bei Widerspruch vor Eintragung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Fehlende Verfügungsberechtigung beim Eigentumserwerb an einem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB – maßgeblicher Zeitpunkt

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Zivilrecht › Sachenrecht

Maßgeblicher Zeitpunkt 1

B ist Bucheigentümer eines Grundstücks, das in Wahrheit E gehört. B lässt das Grundstück an G auf. E stellt aufgrund einstweiliger Verfügung den Antrag auf Eintragung eines Widerspruchs. Dann stellt G den Eintragungsantrag. Im Anschluss wird der Widerspruch ins Grundbuch eingetragen. Danach wird G als Eigentümer eingetragen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Rechtshängigkeitsvermerk

B ist Bucheigentümer eines Grundstücks. Der wahre Eigentümer E erhebt Klage auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB). E erwirkt durch einstweilige Verfügung die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch. B lässt das Grundstück an den G auf, der auch eingetragen wird. E setzt sich vor Gericht mit seinem Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung gegen B durch.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Tabularersitzung

V hat 1980 sein Grundstück an K aufgelassen, K wurde als Eigentümer eingetragen. Die Erben des V weisen 2009 nach, dass das Veräußerungsgeschäft damals nichtig war und erwirken die Eintragung eines Widerspruchs. K weiß um die Nichtigkeit.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Amtswiderspruch

E lässt sein Grundstück an K auf. K stellt den Eintragungsantrag, irrtümlich wird jedoch X als neuer Eigentümer eingetragen. Dies bleibt von E und K unbemerkt. Der Grundbuchbeamte B trägt einen Amtswiderspruch ein. Danach lässt X das Grundstück an G auf, der von all dem nichts weiß.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Einstiegsfall Widerspruch

E lässt K sein Grundstück auf, K wird ins Grundbuch eingetragen. E ficht wegen arglistiger Täuschung des K „alles“ an. E erwirkt aufgrund einstweiliger Verfügung die Eintragung eines Widerspruchs gegen das Eigentum des K ins Grundbuch. K lässt das Grundstück an G auf, der den eingetragenen Widerspruch nicht kennt.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Maßstab der Gutgläubigkeit 2

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Zivilrecht › Sachenrecht

Zeitpunkt des guten Glaubens 2

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Zivilrecht › Sachenrecht

Zeitpunkt des guten Glaubens 1

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Materielles Zivilrecht › Dingliche Ansprüche

Maßstab der Gutgläubigkeit 1

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Zivilrecht › Sachenrecht

Erbe: § 892 BGB

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Verkehrsgeschäft

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Einstiegsfall gutgläubiger Erwerb von Grundstücksrechten

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Zivilrecht › Sachenrecht

Übertragung der Vormerkung, Abtretungsverbot

V und K schließen formgerecht einen Grundstückskaufvertrag. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Anspruch auf Eigentumsverschaffung des K nicht übertragbar ist. V bewilligt zugunsten des K eine Auflassungsvormerkung, die eingetragen wird. K tritt seinen Anspruch auf Eigentumsverschaffung an G ab.

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Übertragung der Vormerkung (Zweiterwerb)

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Sicherungswirkung 1

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Wiederaufladung der Vormerkung 2

E überträgt seiner Frau F ein Grundstück. Im Fall der Scheidung muss F es E zurück übereignen. Den (bedingten) Rückübereignungsanspruch des E sichert eine Vormerkung. Nun vereinbaren E und F zusätzlich, dass F das Grundstück nicht veräußern darf und - falls sie es doch tut - E einen Rückauflassungsanspruch haben soll.

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Wiederaufladung der Vormerkung

V und K schließen einen Grundstückskaufvertrag. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung für den Anspruch auf Eigentumsübertragung. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Dann heben V und K den Kaufvertrag auf und schließen einen neuen Kaufvertrag. V bewilligt K erneut eine Vormerkung. K meint, man könne die alte Vormerkung verwenden.

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Bewilligung der Vormerkung-Nachträgliche Insolvenz

K und V erklären vor dem Notar die Auflassung über ein Grundstück. V bewilligt K mit notarieller Beurkundung eine Auflassungsvormerkung und beantragt die Eintragung ins Grundbuch. Bevor diese eingetragen werden kann, fällt V in die Insolvenz. Danach erfolgt die Eintragung.

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Akzessorietät der Vormerkung

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Sicherungsfähiger Anspruch

S schenkt seinem Neffen N ein Grundstück. S möchte seinen Anspruch auf Rückübereignung, sollte N sich grob undankbar verhalten (§ 530 BGB), durch eine Vormerkung sichern lassen. N bewilligt eine Vormerkung zugunsten des S. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Grundlagen der Vormerkung

K und V schließen einen formgerechten Kaufvertrag über ein Grundstück. V bewilligt die Eintragung einer Vormerkung zugunsten des K (§ 883 BGB), die anschließend in das Grundbuch eingetragen wird. Danach verkauft V das Grundstück an X und lässt es ihm auf. X wird eingetragen.

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§ 130 Abs. 3

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Verstoß gegen Prioritätsgrundsatz

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Verfügungsbeschränkung 2

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Verfügungsbeschränkung 1

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Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR

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Eintragungsvoraussetzungen Grundbuch

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Zubehör und wesentliche Bestandteile eines Grundstücks

K möchte ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück von V erwerben. Im Haus ist eine moderne Einbauküche eingebaut.

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Einstiegsfall

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Kettenauflassung

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Divergenz von Einigung und Eintragung

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Heilung des formnichtigen Verpflichtungsgeschäfts

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Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung

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Widerruflichkeit einer dinglichen Einigung

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Zivilrecht › Sachenrecht

Minderjähriger erwirbt Grundstück, das mit einer Hypothek belastet ist

K (16 J.) kauft mit Zustimmung seiner Eltern formgerecht ein Grundstück von V, das mit einer Hypothek zugunsten des X belastet ist. K und V erklären ohne Zustimmung der Eltern des K die Auflassung. K wird als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

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Minderjähriger erwirbt Eigentumswohnung

Verkäufer V schließt mit dem 17-jährigen Käufer K einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung. Die Eltern des K sind damit einverstanden, wollen aber der Auflassung noch nicht zustimmen. K meint, die Zustimmung der Eltern sei ohnehin nicht notwendig.

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falsa demonstratio beim Grundstückserwerb

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Einstiegsfall

K und V schließen einen Kaufvertrag über ein Grundstück. Sie lassen den Kaufvertrag und die dingliche Einigung (Auflassung) notariell beurkunden. Mehr unternehmen sie nicht.