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Aufklärungspflicht über Sachmangel eines undichten Terrassendachs

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Aufklärungspflicht über Sachmangel eines undichten Terrassendachs

4. Mai 2026

37 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K kauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung Vs Hausgrundstück. K bemerkt wiederholt Wassereintritte am Terrassendach und setzt V eine Frist zur Nachbesserung. V, die schon vor dem wirksamen Verkauf erfolglos eine Reparatur versuchte, tut nichts. Bald steht fest, dass das Wasser aufgrund einer unzureichenden Abdichtung des Terrassendachs austritt.

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