Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
16. Februar 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Antonia (A) stellt in ihrer Bäckerei illegal Dönerspieße her. Behörde B ordnet die Vernichtung der hergestellten Spieße innerhalb von zwei Wochen an und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Zudem droht B ein Zwangsgeld an, falls A der Anordnung nicht nachkommt.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A fragt sich, ob B überhaupt ein Zwangsgeld anordnen kann. Entscheidend hierfür sind die Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Einschlägig ist der Verwaltungszwang nach § 1 Abs. 1 VwVG.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Weil B die sofortige Vollziehung angeordnet hat, ist der Verwaltungsakt vollstreckbar.
Ja, in der Tat!
4. Die Rechtmäßigkeit des gewählten Zwangsmittels richtet sich nach §§ 9, 10 VwVG.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

kaan00
16.2.2024, 09:57:22

Moltisanti
18.2.2024, 22:37:58
Jaaaaa

Sebastian Schmitt
19.12.2024, 15:53:20
Hallo @[kaan00](224294), die
Anordnung der sofortigen Vollziehungist in der Tat der Fall des § 80 II 1 Nr 4 VwGO, meint also "dasselbe". Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team