Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Antonia (A) stellt in ihrer Bäckerei illegal Dönerspieße her. Behörde B ordnet die Vernichtung der hergestellten Spieße innerhalb von zwei Wochen an und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Zudem droht B ein Zwangsgeld an, falls A der Anordnung nicht nachkommt.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A fragt sich, ob B überhaupt ein Zwangsgeld anordnen kann. Entscheidend hierfür sind die Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Einschlägig ist der Verwaltungszwang nach § 1 Abs. 1 VwVG.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Weil B die sofortige Vollziehung angeordnet hat, ist der Verwaltungsakt vollstreckbar.
Ja, in der Tat!
4. Die Rechtmäßigkeit des gewählten Zwangsmittels richtet sich nach §§ 9, 10 VwVG.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kaan00
16.2.2024, 09:57:22
Meint die sofortige Vollziehung das selbe wie in § 80 I 1 Nr. 4 VwGO?
rex ipso iure
18.2.2024, 22:37:58
Jaaaaa