Wirksame Grundverfügung (Grundfall)
12. Juni 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A eine Flagge von seinem Balkon. B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A die Flagge entfernen muss und gibt diesen am 01.03.23 zur Post auf. A hat die Flagge zwei Monate später immer noch nicht entfernt.
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Einordnung des Falls
Wirksame Grundverfügung (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Will B die Befolgung der Verfügung zwangsweise durchsetzen, muss sie hier § 3 VwVG beachten.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Voraussetzung der Zwangsvollstreckung nach § 6 Abs. 1 VwVG ist zunächst das Vorliegen eines wirksamen Verwaltungsakts.
Ja, in der Tat!
3. Der Verwaltungsakt ist mit Aufgabe bei der Post am 01.03.23 wirksam geworden.
Nein!
4. Bs Verwaltungsakt ist weiterhin wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG).
Genau, so ist das!
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