Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Verwaltungsvollstreckung

Erledigte Grundverfügung (= keine wirksame Grundverfügung)

Erledigte Grundverfügung (= keine wirksame Grundverfügung)

19. Juli 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B erlässt gegenüber A eine Verfügung, wonach A am 21.01.23 ihr Auto nicht vor ihrem Haus parken soll, um städtische Bauarbeiten zu ermöglichen. A parkt am 21.01.23 dennoch vor ihrem Haus. Die Bauarbeiten werden an diesem Tag nur teilweise ausgeführt, am 28.01.23 soll es weitergehen.

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