Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Erledigte Grundverfügung (= keine wirksame Grundverfügung)
Erledigte Grundverfügung (= keine wirksame Grundverfügung)
19. Juli 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (11.738 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B erlässt gegenüber A eine Verfügung, wonach A am 21.01.23 ihr Auto nicht vor ihrem Haus parken soll, um städtische Bauarbeiten zu ermöglichen. A parkt am 21.01.23 dennoch vor ihrem Haus. Die Bauarbeiten werden an diesem Tag nur teilweise ausgeführt, am 28.01.23 soll es weitergehen.
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