Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fehler des Geschäftsverteilungsplans; Rügepräklusion am Amtsgericht
Fehler des Geschäftsverteilungsplans; Rügepräklusion am Amtsgericht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Strafrichter verurteilt. Der nach der Geschäftsverteilung zuständige Richter und sein einziger Vertreter waren erkrankt und kehrten erst 2 Tage später zurück, sodass das Präsidium am Morgen des Prozesses einen außerordentlichen Vertreter bestellte (§ 21e Abs. 3 GVG).
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehler des Geschäftsverteilungsplans; Rügepräklusion am Amtsgericht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Geschäftsverteilungsplan wird vom Revisionsgericht nur einer Willkürkontrolle unterzogen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Geschäftsverteilungsplan kann während des laufenden Geschäftsjahres nicht geändert werden (§ 21e Abs. 3 GVG).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Gerichtsbesetzung ist vorliegend revisibel, da die Vertretungsregelung gegen § 21e Abs. 3 GVG verstößt.
Ja!
4. A ist in der Revision mit dem Besetzungseinwand präkludiert, da er die fehlerhafte Besetzung nicht gerügt hat (§ 338 Nr. 1 Hs. 2 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!