Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Vergessene Monatskarten (übertragbar)
Vergessene Monatskarten (übertragbar)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat ihre übertragbare Monatskarte, die sie gemeinsam mit ihrer Frau F nutzt, zu Hause vergessen. Nach den AGB der Verkehrsbetriebe müsste sie ein normales Ticket kaufen. A verzichtet darauf und fährt ohne Extraticket mit dem Bus. Ob F an dem Tag mit der Karte fuhr, ist unklar.
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Einordnung des Falls
Vergessene Monatskarten (übertragbar)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn A die übertragbare Monatskarte nachzeigt, ist damit bewiesen, dass sie die Beförderungsleistung nicht unentgeltlich in Anspruch genommen hat.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich A hier nach der Rechtsprechung der Beförderungserschleichung strafbar gemacht (§ 265a Abs. 1 Nr. 3 StGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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