Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Lediglich Teil des Fahrpreises entrichtet (2. Klasse statt 1. Klasse)
Lediglich Teil des Fahrpreises entrichtet (2. Klasse statt 1. Klasse)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Für die Fahrt zum Weihnachtsbesuch bei seinen Eltern kauft sich A ein Bahnticket in der 2. Klasse. Bei Fahrtantritt ist der Zug fast voll und kein Sitzplatz mehr zu finden. A beschließt sich deswegen in die fast leere 1. Klasse zu setzen.
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Einordnung des Falls
Lediglich Teil des Fahrpreises entrichtet (2. Klasse statt 1. Klasse)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat sich A nach Ansicht der herrschenden Lehre die Beförderung erschlichen?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sieht man mit der Rechtsprechung das Ausschalten oder Umgehen von Zugangsbarrieren für ein Erschleichen nicht als erforderlich an, hat A sich die Beförderung unstrittig erschlichen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Anna-Lena.2002
17.9.2024, 15:00:42
Wie genau ist das zu werten, dass die Bahnfahrer das Fahren in der 1. Klasse bei überfüllter zweiter Klasse dulden?