Schreiben an Mandanten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist frisch gebackene Anwältin. Als sie zum ersten Mal ein Mandantenschreiben aufsetzen muss, fragt sie sich, was darin alles zu erwähnen ist.
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Einordnung des Falls
Schreiben an Mandanten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach der Anrede des Mandanten und Bezugnahme auf das geführte Beratungsgespräch sollte A zunächst auf die expliziten Fragen des Mandanten eingehen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zudem sollte A den Mandanten darüber aufklären, ob und warum ein Minus/Aliud/Mehr eingeklagt wird oder werden sollte.
Ja!
3. Eine Aufklärung über ein mögliches Prozessrisiko ist entbehrlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Weiter sollte A den Mandanten zur Zahlung der verauslagten oder erforderlichen Gerichtskosten auffordern.
Ja, in der Tat!
5. Sofern A Prozesskostenhilfe beantragen soll, sollte A den Mandanten bitten, das Prozesskostenhilfe-Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen.
Ja!
6. Zuletzt sollte A um die Mitteilung von Zeugenanschriften oder Ergänzung unvollständiger Angaben (z.B. zur Schadenshöhe) bitten.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
aliciabln
23.9.2024, 13:12:49
wieso muss ich den mandanten schon zur zahlung des Gerichtskostenvorschusses auffordern, wenn der mandant noch nicht einmal kommuniziert hat, dass er tatsächlich klagen will? diesbezüglich finde ich doe aufgabe uneindeutig.
Björn
14.11.2024, 08:36:14
Allein der Klagewille hat ja noch nicht zwangsläufig zur Folge, dass die Rechtsanwältin sofort Klage erhebt. Sie muss vorher doch erst auf Basis des Mandanteng
ehrens die Rechtslage prüfen und schauen, was und wie viel sie vom Gegner einklagen kann. Erst mit der Erhebung steht fest, wie hoch die 3-fachen Gerichtskosten sein werden und erst dann wird sie den Betrag vom Mandanten auch verlangen.