Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Statthafter Rechtsbehelf bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=Mieter)
Statthafter Rechtsbehelf bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=Mieter)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat auf einer Zwangsversteigerung das an K vermietete Grundstück des G erworben. Nun betreibt er die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss (§ 93 ZVG) gegen K auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks. K möchte gerichtlich hiergegen vorgehen.
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Einordnung des Falls
Statthafter Rechtsbehelf bei Zwangsvollstreckung aus Zuschlagsbeschluss (Kläger=Mieter)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch den Zuschlagsbeschluss nach § 93 ZVG ist B Eigentümer des Grundstücks geworden.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Zwangsversteigerung ist das Besitzrecht des K am Grundstück erloschen.
Nein!
3. Somit kann sich K mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen die Räumung wehren (§ 93 Abs. 1 S. 3 ZVG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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