Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO: 33 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 33 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)

K wurde von B auf Zahlung von €1.500 verklagt. Da K im schriftlichen Vorverfahren seine Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigt, ergeht gegen K Versäumnisurteil. Dieses wird K aber nicht zugestellt. Gegen die dennoch von B betriebene Zwangsvollstreckung möchte K daher gerichtlich vorgehen. ‌

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Rechtsschutzbedürfnis bei Prozessvergleich

Ein von K und B geschlossener Prozessvergleich verpflichtet K zur Zahlung von €500. K erhebt Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung durch B mit dem Einwand, er sei bei Vergleichsabschluss geschäfts- und prozessunfähig gewesen. Hilfsweise wendet er ein, er habe wirksam aufgerechnet.

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Rechtsschutzbedürfnis - Vollstreckung aus VU – Einwendung kann auch durch Einspruch geltend gemacht werden

B hat K auf Zahlung von € 800 aus einem Kaufvertrag verklagt. Da K nicht zur Verhandlung erscheint und die Klage schlüssig ist, ergeht ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil. Noch während der Einspruchsfrist ficht K den Kaufvertrag an und erhebt deshalb Vollstreckungsabwehrklage.

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Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Rücktritt

S kauft von G ein iPhone. S bemerkt einen Sachmangel am iPhone und fordert G erfolglos unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auf. Weil S nicht zahlen will, verklagt G ihn. S kümmert sich nicht darum und wird verurteilt. G will vollstrecken. S erklärt den Rücktritt.

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Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsschutzbedürfnis / Schuldner hat gegen den Titel anderen Rechtsbehelf (Berufung) eingelegt

G verklagt S erfolgreich aus einem Kaufvertrag auf Zahlung von €1.000. Nach dem erstinstanzlichen Urteil erklärt S den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er legt Berufung gegen das Urteil ein. Außerdem will er gegen eine mögliche Vollstreckung durch G vorgehen.