Sozialadäquate Verhaltensweisen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R hat durch unerlaubtes Glücksspiel (§ 285 StGB) ein wenig Geld erlangt. Im Supermarkt will sie damit Lebensmittel kaufen. Kassierer K kennt Rs Ruf als Glücksspielfanatikerin und ist sich sicher, dass das Geld daher stammt. Er nimmt es dennoch an.
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Einordnung des Falls
Sozialadäquate Verhaltensweisen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Vortat herrührt, einem Dritten verschafft (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es handelt sich bei dem Kauf von Lebensmitteln um ein Geschäft des täglichen Lebens. Sind solche Verhaltensweisen vom Tatbestand des § 261 StGB unstreitig ausgeklammert?
Nein, das ist nicht der Fall!
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