Vorsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat die Uhr von O unterschlagen und will sie K verkaufen. K weiß, dass sie eigentlich O gehört. Er ist sich sicher, dass V die Uhr auf irgendeine strafbare Weise erlangt hat. Wann, wo und auf welche Art ist ihm aber unklar. K kauft die Uhr trotzdem und V übergibt sie ihm.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K könnte sich die Uhr verschafft haben, indem er sie von V annahm (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bezüglich der Herkunft des Gegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat muss der Geldwäschetäter mit Wissentlichkeit handeln.
3. K hatte keinerlei Vorstellungen über die Umstände der Vortat. Er handelte deswegen unvorsätzlich.
Nein, das ist nicht der Fall!
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