Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Sozialadäquate Verhaltensweisen
R hat durch unerlaubtes Glücksspiel (§ 285 StGB) ein wenig Geld erlangt. Im Supermarkt will sie damit Lebensmittel kaufen. Kassierer K kennt Rs Ruf als Glücksspielfanatikerin und ist sich sicher, dass das Geld daher stammt. Er nimmt es dennoch an.
Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB
L wird wegen Handel mit Kokain strafrechtlich verfolgt. Er beauftragt Anwältin A mit seiner Verteidigung und zahlt ihr einen Vorschuss von €5.000. Das Geld stammt aus dem Drogenhandel. A hält dies für möglich, ist sich aber nicht sicher.