Geldwäsche (§ 261 StGB): 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Geldwäsche (§ 261 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Tatbestandsausschluss: Strafloser Vorerwerb

T hat von O €600 erpresst (§ 253 Abs. 1 StGB). Mit dem Geld kauft er eine Kamera vom gutgläubigen V. Später erfährt V, woher das Geld ursprünglich stammt. Er nutzt es dennoch, um ein Sofa bei S zu kaufen. S kennt die Herkunft des Geldes.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Sozialadäquate Verhaltensweisen

R hat durch unerlaubtes Glücksspiel (§ 285 StGB) ein wenig Geld erlangt. Im Supermarkt will sie damit Lebensmittel kaufen. Kassierer K kennt Rs Ruf als Glücksspielfanatikerin und ist sich sicher, dass das Geld daher stammt. Er nimmt es dennoch an.

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Strafrecht > BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Grundfall § 261 StGB

M hat aus einem ebay-Betrug €500 überwiesen bekommen. Das Geld hebt sie ab. Ihr in alles eingeweihter Freund F kauft mit dem Bargeld einen neuen Kühlschrank.