Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Geldwäsche (§ 261 StGB)

Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB

Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB

16. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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L wird wegen Handel mit Kokain strafrechtlich verfolgt. Er beauftragt Anwältin A mit seiner Verteidigung und zahlt ihr einen Vorschuss von €5.000. Das Geld stammt aus dem Drogenhandel. A hält dies für möglich, ist sich aber nicht sicher.

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