Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB
Sonderfall Strafverteidiger, § 261 Abs. 1 S. 3, Abs. 6 S. 2 StGB
16. August 2025
4,7 ★ (2.283 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L wird wegen Handel mit Kokain strafrechtlich verfolgt. Er beauftragt Anwältin A mit seiner Verteidigung und zahlt ihr einen Vorschuss von €5.000. Das Geld stammt aus dem Drogenhandel. A hält dies für möglich, ist sich aber nicht sicher.
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