Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Einführungsfall: Erforderlichkeit der Aufwendungen
Einführungsfall: Erforderlichkeit der Aufwendungen
3. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

F findet einen völlig ausgehungerten Hund. Er versorgt diesen, bis er dessen Besitzer B gefunden hat. Damit es dem Hund besonders gut geht, kauft F kein einfaches Hundefutter, sondern brät ihm jeden Tag ein teures Steak.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall: Erforderlichkeit der Aufwendungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB sind erfüllt. Bedeutet dies, dass F jegliche Vermögensopfer, die er zur Geschäftsführung freiwillig erbracht hat, von B ersetzt verlangen kann?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei den Kosten für die täglichen Steaks für den Hund müsste es sich somit um erforderliche Aufwendungen i.S.d. § 670 BGB handeln, damit F diese ersetzt verlangen kann.
Ja!
3. Liegen hier erforderliche Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB vor?
Nein, das ist nicht der Fall!
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