Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Auftrag, §§ 662ff. BGB
Aufwendungsersatz für Schäden
Aufwendungsersatz für Schäden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beauftragt die B, für sie weiße Farbe aus einem Baumarkt mit dem Auto von B abzuholen. Auf dem Rückweg kippt etwas weiße Farbe auf Bs Autositz aus, obwohl B sie ordnungsgemäß gesichert hatte. B verlangt von A Ersatz der Benzinkosten sowie Ersatz für die Reinigungskosten des Autositzes.
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Einordnung des Falls
Aufwendungsersatz für Schäden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B kann von A Ersatz der Benzinkosten nach § 670 BGB verlangen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Schäden wie die Reinigungskosten sind unproblematisch freiwillige Vermögensopfer iSv. § 670 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Reinigungskosten sind als risikotypische Begleitschäden nach h.M. aber analog nach § 670 BGB ersatzfähig.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraddicted
30.9.2024, 11:17:07
Gibt es ein schlüssiges Argument gegen die mM? oder kann man sie nur wegen Unbilligkeit ablehnen? Mir ist nicht klar, auf welchen Normen die mM gestützt wird? §
110 HGB aF, klar- aber ist das ein Tippfehler mit 705 III? 🙈 Vielen Dank :)
buttiful
4.11.2024, 21:07:12
@[Juraddicted](96780) denke sollte 105 III HGB heißen. :)