Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Auftrag, §§ 662ff. BGB
Aufwendungsersatz für Schäden
Aufwendungsersatz für Schäden
16. Juni 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (6.268 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A beauftragt die B, für sie weiße Farbe aus einem Baumarkt mit dem Auto von B abzuholen. Auf dem Rückweg kippt etwas weiße Farbe auf Bs Autositz aus, obwohl B sie ordnungsgemäß gesichert hatte. B verlangt von A Ersatz der Benzinkosten sowie Ersatz für die Reinigungskosten des Autositzes.
Diesen Fall lösen 88,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufwendungsersatz für Schäden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B kann von A Ersatz der Benzinkosten nach § 670 BGB verlangen.
Genau, so ist das!
2. Schäden wie die Reinigungskosten sind unproblematisch freiwillige Vermögensopfer iSv. § 670 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Reinigungskosten sind als risikotypische Begleitschäden nach h.M. aber analog nach § 670 BGB ersatzfähig.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted
30.9.2024, 11:17:07
Gibt es ein schlüssiges Argument gegen die mM? oder kann man sie nur wegen Unbilligkeit ablehnen? Mir ist nicht klar, auf welchen Normen die mM gestützt wird? §
110 HGB aF, klar- aber ist das ein Tippfehler mit 705 III? 🙈 Vielen Dank :)
buttiful
4.11.2024, 21:07:12
@[Juraddicted](96780) denke sollte 105 III HGB heißen. :)
Jessica
21.5.2025, 12:23:22
Wofür 105 III HGB?
Juri
23.5.2025, 17:25:49
Naja, die alte Vorschrift galt ja iRd HGB und der § 716 I BGB ist ja nicht ohne Weiteres im Bereich des HGB anwendbar. Deswegen wurde in der Erklärung der § 105 III HGB mit zitiert, da dieser den Anwendungsbereich eröffnet. Beide in Verbindung miteinander stellen also die n.F. dar. Meiner Meinung nach kannst du aber einfach den § 716 I BGB zitieren.
Jessica
23.5.2025, 17:29:37
Ja sehe ich auch so, danke!

Juraddicted
25.5.2025, 15:01:42
Super, ich danke euch für die Hilfe! :)

maurice146
13.5.2025, 18:37:27
s.o.

Linne Hempel
19.5.2025, 12:42:26
Hallo maurice146, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team