Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Indizwirkung des Nötigungsmittels – Beispiel: Strafbare Handlung
Indizwirkung des Nötigungsmittels – Beispiel: Strafbare Handlung
10. Juli 2025
5,0 ★ (42 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

As Mitbewohner Z hat schon wieder nicht geputzt. A will deswegen aus Rache dafür sorgen, dass Z seine Klausur verpasst. Sie schlägt wiederholt und kräftig auf Z ein und verhindert so, dass er das Haus verlassen kann. Z verpasst die Klausur.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Indizwirkung des Nötigungsmittels – Beispiel: Strafbare Handlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht, indem sie wiederholt auf Z eingeschlagen hat (§ 223 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
2. Hat A auch den Tatbestand der Nötigung erfüllt (§ 240 Abs. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
3. Für eine Strafbarkeit der A müsste die Tat auch verwerflich sein (§ 240 Abs. 2 StGB). Spricht hier bereits das eingesetzte Nötigungsmittel für die Verwerflichkeit?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!