Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Mündlichkeitsgrundsatz, § 261 StPO (Beweis eines Verstoßes in der Revision)
Mündlichkeitsgrundsatz, § 261 StPO (Beweis eines Verstoßes in der Revision)
30. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B werden vor dem Landgericht wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt. Das Urteil stützt sich maßgeblich auf eine belastende E-Mail-Korrespondenz zwischen beiden, die laut Urteil in der Hauptverhandlung „verlesen wurde“, was A bestreitet. Das Protokoll schweigt hierzu.
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