Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verstoß gegen den Mündlichkeitsgrundsatz - Offenkundige Tatsachen
Verstoß gegen den Mündlichkeitsgrundsatz - Offenkundige Tatsachen
19. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A wird verurteilt, weil er aus der Wohnung seiner Ex-Frau F ein wertvolles Armband gestohlen habe. Das Gericht sieht im Urteil von einer Inaugenscheinnahme ab: Die Verhältnisse am Tatort seien „gerichtsbekannt“, da Beisitzer B berichtet, er habe am Vorabend bereits eine „private Beweisaufnahme“ in Fs Wohnung vorgenommen.
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