Überblick Konkurrenzen
3. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S sitzt vor ihrer Sachenrechtsklausur: Statt des tatsächlichen Eigentümers E steht A als Eigentümer im Grundbuch. S soll prüfen, ob E einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung hat. S überlegt sich zuerst einmal, welche Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Überblick Konkurrenzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Grundbuchberichtigungsanspruch kann aus § 894 BGB folgen.
Genau, so ist das!
2. Der dingliche Anspruch aus § 894 BGB ist der einzige Anspruch im BGB, der für eine Grundberichtigung in Betracht kommt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ein möglicher Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 1004 BGB wegen Beeinträchtigung des Eigentums tritt hinter dem spezielleren Anspruch aus § 894 BGB zurück.
Genau, so ist das!
4. A hat hier gerade kein Eigentum als vermögengswerten Vorteil erlangt. Ist ein Berichtigungsanspruch aus § 812 BGB daher von vornherein ausgeschlossen?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Ein Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung folgt ebenfalls aus § 985 BGB.
Nein!
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