Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung
Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips
Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips
9. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Das BauGB wurde vom Bundestag erlassen. Es regelt die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sachbearbeiterin S möchte einen Arbeitsplatz, an dem sie an der städtebaulichen Gestaltung mitwirken kann. S fragt sich, ob sie sich bei einer Bundes- oder Landesbehörde bewerben soll.
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Einordnung des Falls
Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das BauGB ist ein Bundesgesetz. Folgt daraus automatisch, dass eine Bundesbehörde dieses Gesetz ausführen muss (Art. 83ff. GG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Landesgesetze werden stets durch das Land ausgeführt. Führen die Länder nach Art. 83 GG grundsätzlich auch die Bundesgesetze in eigener Verwaltung aus?
Ja, in der Tat!
3. Eine von Art. 83 GG abweichende Regelung gibt es in Bezug auf das BauGB nicht. Könnte der Bund das BauGB trotzdem durch bundeseigene Verwaltung ausführen?
Nein!
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