Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Voraussetzungen der Sachpfändung
Überblick - Anwendungsbereich von § 811 ZPO
Überblick - Anwendungsbereich von § 811 ZPO
27. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Gerichtsvollzieher G ist neu in seinem Beruf. Zur Vollstreckung einer Geldforderung begibt er sich zur Wohnung von Referendarin R zur Sachpfändung. G ist nervös. Denn er weiß nicht genau, ob bei diesem Vollstreckungsauftrag die Pfändungsverbote nach § 811 ZPO greifen.
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Einordnung des Falls
Überblick - Anwendungsbereich von § 811 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da G vorliegend eine Sachpfändung (§ 808 ZPO) durchführen soll, finden die Pfändungsverbote nach § 811 ZPO grundsätzlich Anwendung.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 811 ZPO regelt, dass G die Pfändungsverbote nur dann berücksichtigen muss, wenn R entsprechende Einwände erhebt.
Nein!
3. Um auf „der sicheren Seite zu sein“, lässt G sich von R ein Papier unterschreiben, wonach R auf den Schutz durch die Pfändungsverbote verzichtet. Dient § 811 ZPO zunächst überhaupt dem Schutz des Vollstreckungsschuldners?
Genau, so ist das!
4. R hat gegenüber G auf den Schutz durch die Pfändungsverbote verzichtet. Ist ein solcher Verzicht im Hinblick auf des Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) möglich?
Nein, das trifft nicht zu!
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