ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Möglichkeiten des Dritten nach der Versteigerung - „verlängerte Drittwiderspruchsklage“ / Herausgabeklage? (Überblick)
Rs Rennrad wird im Rahmen der Zwangsversteigerung des G gegen S gepfändet und versteigert. M ist der Meistbietende. Die Gerichtsvollzieherin zahlt den Versteigerungserlös aus. R möchte nun entweder das Rennrad selbst zurück oder zumindest den dafür erhaltenen Versteigerungserlös.
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Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.