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Vollstreckungsabwehrklage - Tenor
K wurde zur Zahlung von €1.500 an B verurteilt. K behauptet, die €1.500 kurz nach Zustellung des Urteils an B bezahlt zu haben, was B bestreitet. Als B die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt K Vollstreckungsabwehrklage. Das Gericht hält die Klage für zulässig und begründet.
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Weitere Erlösherausgabeansprüche gegen den Vollstreckungsgläubiger?
Bei der Zwangsvollstreckung des G gegen S wurde das Dominospiel der D wirksam gepfändet und versteigert. D weiß, dass sie einen Anspruch auf Herausgabe des an G gezahlten Erlöses aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB hat. Sie fragt sich, ob noch weitere Erlösherausgabeansprüche bestehen.