Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
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Überblick - Anwendungsbereich von § 811 Nr. 1 ZPO
Gerichtsvollzieher G ist neu in seinem Beruf. Zur Vollstreckung einer Geldforderung begibt er sich zur Wohnung von Referendarin R zur Sachpfändung. G ist nervös. Denn er weiß nicht genau, ob bei diesem Vollstreckungsauftrag die Pfändungsverbote nach § 811 ZPO greifen.
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Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – einschränkende Korrektur
S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.
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Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.