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Ausschluss parteinaher Stiftungen von staatlichen Zuwendungen

einfach
schwer
3. Juli 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die Bundesregierung fördert politische Stiftungen, schließt aber die der A-Partei nahestehende Stiftung E aus. A klagt vor dem BVerfG und beruft sich auf Chancengleichheit. Die Regierung verweist auf das Haushaltsgesetz und historische Strukturen. Eine gesetzliche Grundlage fehlt.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer BaWü 2025

Wie funktioniert Jurafuchs?

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