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Ausschluss parteinaher Stiftungen von staatlichen Zuwendungen
einfach
schwer
3. Juli 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheDie Bundesregierung fördert politische Stiftungen, schließt aber die der A-Partei nahestehende Stiftung E aus. A klagt vor dem BVerfG und beruft sich auf Chancengleichheit. Die Regierung verweist auf das Haushaltsgesetz und historische Strukturen. Eine gesetzliche Grundlage fehlt.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen StaatsexamenExamenstreffer BaWü 2025
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