Begriff des Verlöbnisses, § 52 Abs. 2 Nr. 1 StPO

13. November 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die 18-jährige A macht kurz nach einem Ladendiebstahl ihrer 17-jährigen Freundin F einen Heiratsantrag. F nimmt diesen gegen den Willen ihrer Eltern an. Im späteren Prozess gegen A wird F vernommen. Die Vorsitzende belehrt sie nur über ihre Wahrheitspflicht, da „ein Verlöbnis nicht bestehe“. A rügt dies nicht und wird verurteilt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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