Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Begriff des Verlöbnisses, § 52 Abs. 2 Nr. 1 StPO
Begriff des Verlöbnisses, § 52 Abs. 2 Nr. 1 StPO
23. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 18-jährige A macht kurz nach einem Ladendiebstahl ihrer 17-jährigen Freundin F einen Heiratsantrag. F nimmt diesen gegen den Willen ihrer Eltern an. Im späteren Prozess gegen A wird F vernommen. Die Vorsitzende belehrt sie nur über ihre Wahrheitspflicht, da „ein Verlöbnis nicht bestehe“. A rügt dies nicht und wird verurteilt.
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