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Begriff des Verlöbnisses, § 52 Abs. 2 Nr. 1 StPO
Sachverhalt
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Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 Abs. 3 S. 2 StPO
A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Bruder B wird ordnungsgemäß belehrt und vernommen. Als B bei Fragen des Gerichts in Verlegenheit kommt, meint er, er wolle jetzt gar nichts mehr sagen. Das Gericht stützt sich maßgeblich auf die Angaben, die B bis dahin gemacht hatte.
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, § 52 Abs. 2 StPO
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Belastungszeugin ist As 7 Jahre alte Tochter T, die geistig auf dem Stand einer 5-Jährigen ist. Der Vorsitzende belehrt T über ihr Zeugnisverweigerungsrecht und fragt sie, ob sie bereit sei auszusagen. T bejaht dies. Zu Ts Verstandesreife wird nichts ins Protokoll und Urteil aufgenommen.