Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 Abs. 3 S. 2 StPO
Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 Abs. 3 S. 2 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Bruder B wird ordnungsgemäß belehrt und vernommen. Als B bei Fragen des Gerichts in Verlegenheit kommt, meint er, er wolle jetzt gar nichts mehr sagen. Das Gericht stützt sich maßgeblich auf die Angaben, die B bis dahin gemacht hatte.
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Einordnung des Falls
Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 Abs. 3 S. 2 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit seiner Aussage verzichtete B auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Kann er diesen Verzicht noch während seiner Vernehmung widerrufen (§ 52 Abs. 3 S. 2 StPO)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 3 S. 2 StPO) führt dazu, dass Bs gesamte Vernehmung einem Verwertungsverbot unterliegt.
Nein!
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