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Widerruf des Verzichts auf das Zeugnisverweigerungsrecht, § 52 Abs. 3 S. 2 StPO
Sachverhalt
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Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, § 52 Abs. 2 StPO
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Belastungszeugin ist As 7 Jahre alte Tochter T, die geistig auf dem Stand einer 5-Jährigen ist. Der Vorsitzende belehrt T über ihr Zeugnisverweigerungsrecht und fragt sie, ob sie bereit sei auszusagen. T bejaht dies. Zu Ts Verstandesreife wird nichts ins Protokoll und Urteil aufgenommen.
Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen A wegen Betruges und gegen T wegen Beihilfe. Das Verfahren gegen T wird nach § 153 StPO eingestellt, A wird angeklagt. Im Prozess sagt Ts Bruder B aus und A wird verurteilt. Über ein Zeugnisverweigerungsrecht wird B nicht belehrt.