Grundfall Darlehen
1. Juni 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schuldner Donald (S) steht das Wasser mal wieder bis zum Hals. Um sich bei seinen Gläubigern etwas Zeit zu erkaufen, bittet er seinen Onkel Dagobert (D) um €5000. Widerwillig stimmt D zu. Sie vereinbaren, dass S den Betrag in drei Monaten zurückzahlen soll.
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Einordnung des Falls
Grundfall Darlehen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S und D haben vorliegend einen schuldrechtlichen Vertrag geschlossen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da S das Geld zeitweise übertragen bekommt, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen, handelt es sich um einen unentgeltlichen Leihvertrag (§ 598 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. S und D haben einen Darlehensvertrag abgeschlossen (§§ 488 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
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