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Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)
Sachverhalt
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Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum Spiel zwischen Köln und Dortmund gekommen. Polizistin P spricht gegen H eine Platzverweisung um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.
Polizeiverordnung (Grundfall)
Polizeianwärter P ist sich nicht sicher, wie er in einem Fall vorgehen soll. Er weiß, dass als Handlungsform im Polizeirecht auch die Verordnung zur Gefahrenabwehr in Betracht kommt, aber er hat keine Ahnung, wofür die gut ist.