Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
12. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum Spiel zwischen Köln und Dortmund gekommen. Polizistin P spricht gegen H eine Platzverweisung um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.
Diesen Fall lösen 87,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Platzverweisung ist ein Verwaltungsakt i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG NRW.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Statthafte Rechtsschutzform für die nachträgliche Klärung, ob die Platzverweisung rechtswidrig war, ist die Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Statthaft ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO.
Ja!
4. Die Platzverweisung greift in die Grundrechte des H ein.
Genau, so ist das!
5. Mangels spezialgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist für die Platzverweisung auf die Generalklausel des § 8 Abs. 1 PolG NRW zurückzugreifen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Rechtsanwalt B. Trüger
26.2.2025, 13:38:31
Leo Lee
26.2.2025, 20:36:39
Hallo Rechtsanwalt B. Trüger, vielen Dank für den Hinweis und vor allem für diesen sehr guten und einprägsamen Merksatz! Wir bei Jurafuchs verstehen uns nicht nur als eine App, die lediglich auf Wissenstransfer ausgelegt, sondern auch auf die Synergieeffekte unter den Nutzern bedacht ist. Somit ist es für uns ungemein bereichernd, wenn unsere Nutzer und Nutzerinnen selbst aktiv werden und mit eigenen Know-Hows (etwa durch tolle Merksätze) den anderen Nutzern unter die Arme greifen. Und gerade bei einem Paukstudium wie Jura sind Merksätze mit Abstand die wichtigsten Lernhilfen! Deshalb möchten wir uns bei dir herzlich dafür bedanken, dass du mit deinen Fragen und Merksätzen wie diesem der Community hilfst, effizienter zu lernen. Deine Beiträge sind für Jurafuchs eine unglaubliche
Bereicherung, weshalb wir dich weiterhin bitten würden, bei ähnlichen Inspirationen dich nicht zurückzuhalten; wir freuen uns auf weitere Feedbacks und tolle Merksätze von dir :D! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Rechtsanwalt B. Trüger
27.2.2025, 12:24:43
@[Leo Lee](213375) vielen Dank für die lieben Worte!