Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nimmt vor den Augen des O eine Geisel. T erklärt O, dass er ihr entweder jetzt €2.000 aushändigen könne, oder aber für den Tod der Geisel verantwortlich wäre. O möchte nicht für den Tod verantwortlich sein und gibt T das Geld.
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Einordnung des Falls
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jonas Neubert
15.10.2023, 09:45:18
Da (Haus-) Tiere keine Dritten sind kann keine
Drohungeines empfindlichen Übels trotz phxchologischer Bindung vorliegen?
Leo Lee
22.10.2023, 12:51:12
Hallo Jura für Alle, genauso ist es! Sachen werden nur von § 253 StGB (mildere Strafe) erfasst, wozu Tiere ebenfalls gehören. Sobald es um Personen geht, ist es viel verwerflicher, weshalb die härtere Vorschrift des § 255 (253) greift. Hierzu kann ich dir die Lektüre von Fischer StGB 69. Auflage, § 253 Rn. 4 und § 255 Rn. 2 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo