Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
17. Februar 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (1.930 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T nimmt vor den Augen des O eine Geisel. T erklärt O, dass er ihr entweder jetzt €2.000 aushändigen könne, oder aber für den Tod der Geisel verantwortlich wäre. O möchte nicht für den Tod verantwortlich sein und gibt T das Geld.
Diesen Fall lösen 92,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jonas Neubert
15.10.2023, 09:45:18
Da (Haus-) Tiere keine Dritten sind kann keine
Drohungeines empfindlichen Übels trotz phxchologischer Bindung vorliegen?
Leo Lee
22.10.2023, 12:51:12
Hallo Jura für Alle, genauso ist es! Sachen werden nur von
§ 253 StGB(mildere Strafe) erfasst, wozu Tiere ebenfalls gehören. Sobald es um Personen geht, ist es viel
verwerflicher, weshalb die härtere Vorschrift des § 255 (253) greift. Hierzu kann ich dir die Lektüre von Fischer StGB 69. Auflage, § 253 Rn. 4 und § 255 Rn. 2 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Tinki
6.10.2024, 11:23:33
@[Leo Lee](213375) iRv § 253 stellt das in Aussicht stellen der Misshandlung eines Haustieres doch eine
DrohungiSv § 253 dar, ohne dass man das Thema "
Drohungmit Gewalt gegen Dritte" aufmachen muss, richtig? Einfach weil Tiere Sachen iSd StGBs sind und
Drohungmit
Gewalt gegen Sachen- anders als bei § 255 - ausreicht dachte ich. Die Antwort auf @[Jonas Neubert](134156) müsste dann doch eigentlich lauten, dass eine
Drohungmit Gewalt vorliegt. Und die psychischen Folgen bei der Empfindlichkeit des Übels thematisiert werden müssten. Oder verstehe ich was falsch? LG
Amelie7
13.2.2025, 11:14:15
Ich verstehe diese Abgrenzung zum empfindlichen Übel nicht so ganz. Wenn ich also einfach ein netter Mensch bin, mir für mich selbst eigentlich egal ist ob ich da zusehen muss oder dafür verantwortlich bin oder nicht, sondern einfach nur rational denke dass mir das Leben eines Fremden mehr wert ist als meine 2.000 € dann liegt kein empfindliches Übel vor?