Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nimmt vor den Augen des O eine Geisel. T erklärt O, dass er ihr entweder jetzt €2.000 aushändigen könne, oder aber für den Tod der Geisel verantwortlich wäre. O möchte nicht für den Tod verantwortlich sein und gibt T das Geld.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drohung mit Gewalt gegen Dritte 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja, in der Tat!
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