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Drohung mit Unterlassen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Erpressung durch Unterlassen nach §§ 253, 13 StGB
T hat O bei einer Straftat gesehen, was O weiß. O bietet T sein Radio an, damit dieser ihn nicht anzeigt. T, der weiß, dass O eine Anzeige durch ihn fürchtet, nimmt das „Angebot“ an.

Drohung mit einem empfindlichen Übel: Drohung gegenüber Beamten der StA
T besucht die Staatsanwältin O. Er fordert von ihr die Zahlung von €5.000, damit er ihr Beweismittel übergibt, die den Täter in einem Mordfall endgültig “überführen“ würden. O zahlt.