Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Verhungernlassen eines Kleinkindes
Verhungernlassen eines Kleinkindes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bestraft ihren dreijährigen Sohn S mit dauerhaftem Nahrungsentzug. Einen Tod durch Verhungern nimmt sie dabei in Kauf. Obwohl S Nahrung verlangt, verweigert sie ihm diese und sieht zu, wie S leidet und immer schwächer wird. S stirbt nach fünf Wochen an den Folgen akuten Verhungerns.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhungernlassen eines Kleinkindes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat S "grausam" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 2, 13 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist nur strafbar wegen Mordes (§ 211 Abs. 1, Abs. 2 Gr. 2 Alt. 2 StGB), wenn ihr Vorsatz sich auf die Grausamkeit der Tötung erstreckt.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!