Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Mord, § 211 StGB

Opfer zu Beginn der Verletzungshandlung bewusstlos

Opfer zu Beginn der Verletzungshandlung bewusstlos

30. August 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T möchte O möglichst qualvoll zu Tode bringen. Zunächst würgt er O, um Todesangst zu erzeugen. Danach malträtiert er O mit einer selbstgebauten „Todeslatte“ voller Nägel. Dann ersticht er O. O wird gleich zu Beginn des Würgens bewusstlos. Von der Prozedur merkt er nichts.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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