Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Opfer zu Beginn der Verletzungshandlung bewusstlos
Opfer zu Beginn der Verletzungshandlung bewusstlos
30. August 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (7.178 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O möglichst qualvoll zu Tode bringen. Zunächst würgt er O, um Todesangst zu erzeugen. Danach malträtiert er O mit einer selbstgebauten „Todeslatte“ voller Nägel. Dann ersticht er O. O wird gleich zu Beginn des Würgens bewusstlos. Von der Prozedur merkt er nichts.
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