Niedrige Beweggründe - Eifersucht 2
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O sind verheiratet. O führt mit P schon länger heimlich eine intime Beziehung und will sich nun von T trennen. T tötet die O mit einem Messer, da er die Trennung nicht hinnehmen möchte und über ihre Untreue zutiefst enttäuscht und verzweifelt ist.
Einordnung des Falls
Niedrige Beweggründe - Eifersucht 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O aus "niedrigen Beweggründe" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 4 StGB).
Nein!