Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Brandstiftung, § 306 StGB

Brandstiftung bei einem Buswartehäuschen (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

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Brandstiftung bei einem Buswartehäuschen (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

9. April 2026

24 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T zündet aus Langeweile im Buswartehäuschen an der B308 das dort in einem Mülleimer befindliche Papier an, um das Wartehäuschen abbrennen zu lassen. Zügig breiten sich die Flammen auf das gesamte Häuschen (geschlossene Holzbalkenkonstruktion mit Pultdach und breiter Türöffnung) aus.

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