Nr. 1 – Gebäude/Hütte: Zirkuszelt
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Tierschützer T zündet ein Zirkuszelt an, um damit gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen zu protestieren. Zu dieser Zeit befindet sich niemand im Zelt.
Einordnung des Falls
Nr. 1 – Gebäude/Hütte: Zirkuszelt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er ein "fremdes Gebäude" oder eine "fremde Hütte" in Brand gesetzt hat.
Ja, in der Tat!
2. Das Zirkuszelt ist nach h.M. ein "Gebäude" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Ja!
3. T hat das fremde Zirkuszelt "in Brand gesetzt" (§ 306 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fiona
6.7.2023, 15:44:47
Warum ist das Zelt nicht eher eine Hütte? Ein festes Fundament und etc liegt schließlich nicht vor
D34
19.2.2024, 17:04:46
Ist sicherlich auch vertretbar. Bei solchen Fragen zeigt sich der Elfenbeinturm der Strafrechtswissenschaft. Man kreiert Definitionen, die durch die Kasuistik des BGH ins unverständliche abrutschen, was dann am Ende dazu führt, dass sich die Literatur mit Zweckmäßigkeitsgedanken wieder auf eine andere Position stellen kann. Wenigstens kann man am Schluss mit Sicherheit auch vertreten, dass ein Zirkuszelt eine Hütte ist.
MusterschüLAW
25.3.2024, 19:58:57
Zirkuszelte haben zwar kein Fundament, werden aber im Boden verankert. Sind klassische Camping-Zelte ohne Hering/Erdnagel dann Hütten und mit Gebäude? 🤔