Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB
Gutgläubiger Erwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB
17. August 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (15.641 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stiehlt Es Fahrrad. D veräußert das Fahrrad an G. G hält D für den Eigentümer.
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